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WEG-Verwaltung
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WEG-Verwaltung
Die gesetzlichen Grundlagen zur Wohnungseigentumsverwaltung finden sich in den §§ 27 und 28 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Wir übernehmen die vollständige Verwaltung der Eigentümergemeinschaften (ab 5 Einheiten) und führen dabei u.a. folgende Arbeiten durch:
- Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplanes
- Errichtung und Führen der Treuhandkonten
- Einzug des monatlichen Hausgeldes
- Erstellen einer monatlichen Buchhaltung mit allen Kontobewegungen
- Zahlungsüberwachung
- Prüfung aller Eingangsrechnungen und Anweisung der ermittelten Beträge
- Regelmäßige Beiratssitzungen zur engen Zusammenarbeit mit der Eigentümergemeinschaft
- Rechnungsprüfung mit den Kassenprüfern/Beiräten
- Aufstellung einer Hausgeldabrechnung als Jahresrechnung
- Vorbereiten und Durchführen der Eigentümerversammlungen
- Vollständige Abwicklung von Versicherungsschäden mit Regulierung
- Beratung, Planung, Beauftragung und Überwachung aller Instandsetzungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum
- Laufende Bearbeitung aller Korrespondenz mit Vertragspartnern, Behörden, Institutionen etc