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Qualitätsmanagement

Als zertifizierter Qualitätsmanagement-Auditor ist Uwe Effenberger in der Lage, Hausverwaltungen und Immobilienunternehmen in Puncto Qualitätsmanagement auf Herz und Nieren zu prüfen. Selbstverständlich ist auch eine Vorbereitung auf eine externe Zertifizierung nach EN ISO 9001 möglich, damit Sie sich deutlich von Ihren Mitbewerbern abheben können.

Hier einige Beispiele aus der Praxis einer Hausverwaltung:

Der Eigentümer will, dass die Hausverwaltung bei Handwerkerarbeiten sämtliche Gewährleistungsansprüche im Blick hat und dass bei einem Mieterwechsel alles reibungslos klappt.

Der Mieter will, dass die Betriebskostenabrechnung exakt ausfällt und dass Reparaturen in der Wohnung zeitnah ausgeführt werden.

Immobilienverwaltungen sehen sich zahlreichen Ansprüchen ausgesetzt. Sie arbeiten im Spannungsfeld von Eigentümerinteressen und Ansprüchen der Mieter.

Hier hilft eine Überprüfung durch einen Auditor. Die Immobilienverwaltung muss hierbei eine Vielzahl von Kriterien erfüllen. Die Personalauswahl wird ebenso unter die Lupe genommen wie der Prozess zur regelmäßigen Objektkontrolle, die Planung von Eigentümerversammlungen genauso wie das Mahnwesen für Mietzahlungen.

Die Kriterien im Überblick:

  • Anforderungen an das Managementsystem
    Die Überprüfung erfolgt durch ein Vor-Audit vor Ort, das auf ein externes Audit vorbereitet.
  • Nachweis der Kundenzufriedenheit
    Im Rahmen der ergebnisorientierten Kundenbefragung werden die Kunden der Verwaltungsunternehmen befragt, wie zufrieden sie mit ihrem Verwalter sind. Die Befragung muss mindestens die im Kundenzufriedenheitsfragebogen beinhalteten Kategorien umfassen und das dort hinterlegte Bewertungsschema nutzen.
  • Über den Zyklus von drei Jahren ist sicher zu stellen, dass alle Wohnungseigentümer befragt werden.  Bei Abweichungen muss das Unternehmen Korrekturmaßnahmen nachweisen. Die Korrekturmaßnahmen werden durch den Standardgeber verifiziert, ggf. ist die Umsetzung vor Ort zu prüfen. Werden innerhalb von drei Monaten (grundsätzlich) keine Maßnahmen eingeleitet, wird das Zertifikat entzogen.
  • Nachweis von Kennzahlen zu den internen Prozessen
    Das Unternehmen erhebt Daten zur den internen Prozessen entsprechend eines standardisierten Datenerhebungsbogens. Die darin festgelegten Kriterien sind einzuhalten.

Wir zeigen Schwachstellen und Verbesserungspotenziale auf.

Bei Interesse nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

 

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